Der Sicherheitsdienst bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten, z. B. im Objekt-, Empfangs- oder Werkschutz.
Je nach späterem Arbeitgeber können Einsatzorte und Arbeitszeiten variieren.
Wichtiger Hinweis:
Für die Tätigkeit als Sicherheitsmitarbeiter ist eine gesetzlich vorgeschriebene Qualifizierung nach §34a GewO erforderlich.
Die Qualifizierung erfolgt vor Tätigkeitsaufnahme und kann ortsunabhängig (online) absolviert werden.
Eine Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter und andere Träger kann möglich sein.